Search
Close this search box.

Elbcar KFZ Meisterbetrieb – AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich

  2. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge

zwischen dem Elbcar-KFZ Meisterbetrieb, Billhorner Kanalstraße 1, 20539 Hamburg, Festnetz: +49 40 78056336, Mobil: +49

1577 5690207, info@elbcar-kfz.de, und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

  1. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer

gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

  1. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines

Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

  1. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden und des Unternehmers,

werden nicht anerkannt.

  1. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  2. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber

gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.

III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Vertragsschluss und Vertragssprache

1.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt der Elbcar-KFZ Meisterbetrieb, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf

dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses

dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber

dem Elbcar-KFZ Meisterbetrieb zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei dem Elbcar-KFZ Meisterbetrieb ist unverbindlich

und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen

Auftragsbestätigung des Elbcar-KFZ Meisterbetriebs, kommt der Vertrag zu Stande, spätestens aber mit Lieferung der Ware.

1.2. Angebote des Elbcar-KFZ Meisterbetriebs gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber

Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.

1.3. Vertragssprache ist deutsch.

  1. Lieferung

Der Elbcar-KFZ Meisterbetrieb liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde

Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei

Versandbereitschaft auf den Kunden über.

  1. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.

3.2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen

oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

3.3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Elbcar-KFZ Meisterbetriebs (nachfolgend:

Vorbehaltsware).

3.4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

  • Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Elbcar-KFZ Meisterbetriebs, bis zur Erfüllung sämtlicher uns zustehender

Ansprüche gegen den Kunden, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

  • Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu

veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an den Elbcar-KFZ Meisterbetrieb erfolgt und dass das Eigentum

auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

  • Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das

vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.

  • Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung des Elbcar-KFZ Meisterbetriebs, die Vorbehaltsware nicht verpfänden

oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den

Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse des Elbcar-KFZ Meisterbetriebs. Bei Pfändungen,

Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde den Elbcar-KFZ

Meisterbetrieb unverzüglich zu benachrichtigen.

  • Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller

Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an den Elbcar-KFZ Meisterbetrieb ab, die diese

Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der

Unternehmerkunde berechtigt, die abgetretenen Forderungen an den Elbcar-KFZ Meisterbetrieb selbst einzuziehen; er ist

jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.

  • Auf Verlangen des Elbcar-KFZ Meisterbetriebs hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden

Abnehmer bekannt zu machen und dem Elbcar-KFZ Meisterbetrieb die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den

Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der

Elbcar-KFZ Meisterbetrieb wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl freigeben, soweit

deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

  1. Gewährleistung

4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder

ausgeschlossen noch beschränkt.

4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet der Elbcar-KFZ Meisterbetrieb über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich

  • 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der

mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung

5. Haftung  

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit der Elbcar-KFZ Meisterbetrieb nach

zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die der

Elbcar-KFZ Meisterbetrieb dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die

ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig

vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher

  1. IV. Allgemeine Reparatur- und MontagebedingungenAllgemeine Reparatur- und Montagebedingungen

  2. Geltungsbereich/ Verweis

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen

wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt

werden.

  1. Kosten

2.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

2.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch den Elbcar-KFZ Meisterbetrieb nur auf ausdrückliche Anforderung durch

den Kunden erstellt.

2.3. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als

verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem

Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht

verwertet werden können.

2.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten

übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sachen steht, werden

wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur

feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.

2.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des

Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

2.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise

für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines

verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur

Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

  1. Kündigung

Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten

Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen

Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die der Elbcar-KFZ Meisterbetrieb zu

vertreten hat. Nach der Kündigung legt der Elbcar-KFZ Meisterbetrieb Rechnung und erstellt hierfür insbesondere auch eine

nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu.

  1. Zahlungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Der Elbcar-KFZ Meisterbetrieb kann bei Auftragserteilung eine

angemessene Vorauszahlung verlangen.

  1. Mitwirkungspflichten

zu sorgen.

5.1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage

5.2. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie, einschließlich des erforderlichen Anschlusses, auf seine Kosten

bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur

Erprobung nötig sind.

5.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist der Elbcar-KFZ Meisterbetrieb nach Setzung einer

angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.

5.4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

  1. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

6.1 Die Angaben des Elbcar-KFZ Meisterbetriebs über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind

unverbindlich, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

6.2 In Fällen nicht voraussehbarer und von dem Elbcar-KFZ Meisterbetrieb nicht zu vertretenen betrieblichen Behinderungen

(z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten)

sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen) verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese

Zeiten zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.

  1. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

7.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel

kann die Abnahme nicht verweigert werden.

7.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der

Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von

sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen

spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

  1. erweitertes Pfandrecht

8.1. Dem Elbcar-KFZ Meisterbetrieb stehen wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund

des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu.

8.2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen

Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige

Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig

festgestellt sind.

  1. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montageunverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung des Elbcar-

KFZ Meisterbetriebs Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so

entfällt die Haftung des Elbcar-KFZ Meisterbetriebs für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der

Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

  1. Schlussbestimmungen

  2. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter

http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-

Adresse hinzuweisen. Diese lautet: info@elbcar-kfz.de

Der Elbcar-KFZ Meisterbetrieb ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  1. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen dem Elbcar-KFZ Meisterbetrieb und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch

Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt

werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine

Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

KONTAKT:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8

7694 Kehl am Rhein

mail@verbraucher-schlichter.de

Telefon: 07851 / 795 79 40

Fax: 07851 / 795 79 41

  1. Der Elbcar-KFZ Meisterbetrieb hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.

  2. Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz des Elbcar-KFZ Meisterbetriebs vereinbart.

  3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der

Verordnung Nr. 593/2008 („Rom-I“) nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende

Verbraucherrechts des Staates gewährt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern der Elbcar-KFZ Meisterbetrieb

seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt, oder eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf

diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.

Buchung

Füllen Sie das untenstehende Formular aus, um Ihren Autoreparaturservice zu buchen

Get a quote

Ich bestätige, dass die oben genannten Informationen korrekt sind

Angebot des Tages

5% Rabatt

Jetzt chatten
1
Hallo 👋
Können wir Ihnen helfen?